Zur Info für unsere Mitglieder

Zur Info für unsere Mitglieder

Vor ein paar Wochen haben wir eine Anfrage der Stiftung Warentest erhalten. Uns wurde angeboten, an eine Untersuchung zum Thema „Genossenschaften“ teilzunehmen. Da sich jedoch der Inhalt der Untersuchung auf Kapitalanlagegenossenschaften fokussiert, und wir als eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft diesen nicht angehören, können wir nicht an dieser Untersuchung teilnehmen.

Als Info für unsere Mitglieder haben wir uns dazu entschlossen, unsere Antwort an die Stiftung Warentest zu veröffentlichen.

Sehr geehrte/r  _______,

 

wir beziehen uns auf Ihre Mail vom 31.10.2018.

 

Eine neutrale Untersuchung zum Thema Genossenschaften begrüßen wir sehr. Hier würden wir uns gern beteiligen.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um Auskunft, nach welchen Kriterien Sie die Genossenschaften für Ihre Untersuchung ausgesucht haben.

 

Leider können wir jedoch aus folgenden Gründen nicht an Ihrer Untersuchung teilnehmen:

 

  1. Die DWG eG gibt, entgegen Ihrer wiederkehrenden Behauptungen, keine Genossenschaftsanteile aus, ist also kein Emittent
  2. Eine Mitgliedschaft in keine Kapitalanlage
  3. Die Mitgliedschaft in der DWG der DWG eG ist eG ist keine Altersvorsorge
  4. Eine Mitgliedschaft in der DWG ist keine Geldanlage
  5. Die DWG passt nicht in die Rubrik Kredite und Steuern
  6. Genossenschaftsmitglieder sind keine Verbraucher.

Ihr Fragebogen impliziert, dass eine Beteiligung bei einer Genossenschaft automatisch eine Kapitalanlage ist. Dies ist weder bei der DWG eG noch beispielsweise bei Agrar,- Friseur,- oder Apothekergenossenschaften der Fall, die Sie eventuell auch befragt haben. Hinzu kommt, Genossenschaft ist nicht gleich Genossenschaft. So haben Energiegenossenschaften andere Ziele, Risiken und evtl. Mitgliederrechte als Fischereigenossenschaften.

 

Auf Grund Ihres Fragebogens und Zuständigkeitsbereiches gehen wir davon aus, dass sich Ihre Expertise ausschließlich auf Kapitalanlagen und nicht auf das Genossenschaftswesen/Genossenschaftsgesetz erstreckt.

 

Wir betonen nochmals ausdrücklich, dass die Mitgliedschaft bei der DWG eG keine Kapitalanlage; keine Altersvorsorge; kein Sparplan; keine Geldanlage ist.

 

Zudem ist Ihr Fragebogen – aus unserer Sicht – wenig bis gar nicht geeignet, um über Risiken oder Mitgliederrechte ausreichende Aussagen treffen zu können, da die Mitgliedschaft von Ihnen aus den Gesichtspunkten einer Kapitalanlage betrachtet wird.

 

Eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist eine Unternehmensbeteiligung bei einer Genossenschaft, die den Hauptförderzweck hat, Immobilienbestand zu bauen und zu erwerben. Diesem Förderzweck kommen wir umfassend nach. Betrachtet man beispielsweise die Entwicklung der Jahresüberschüsse der letzten Jahre, lässt sich der Erfolg der Genossenschaft nur schwer bestreiten. Wir bezweifeln, dass die Eigenerfahrungen der Stiftung Warentest ausreichen, um hier eine neutrale Bewertung vornehmen zu können.

 

Warum wird die DWG eG nach dem 5. VermBG gefördert?

  1. Weil die DWG eG an Mitglieder vermietet
  2. Weil die DWG eG vielfach ihre Mitglieder auch zu Miteigentümern macht
  3. Weil die DWG eG ihre Mitglieder auch zu Eigentümern macht
  4. Weil wir unsere Mitglieder am Produktivkapital beteiligen
  5. Weil die DWG eG ihrem Förderzweck vollumfänglich nachkommt
  6. Weil die DWG eG ihre Mitglieder über den wohnwirtschaftlichen Zweck hinaus fördert

 

Warum werden klassische Wohnungsbaugenossenschaften nicht nach dem 5. VermBG gefördert?

  1. Wei sie ihre Mitglieder nicht zu Miteigentümern machen
  2. Weil sie ihre Mitglieder nicht zu Eigentümern machen
  3. Weil sie Immobilien ausschließlich erwerben oder bauen um ihre Mitglieder darin wohnen zu lassen
  4. Die Immobilien bleiben ausnahmslos im Bestand der jeweiligen Genossenschaft

Wir können nachvollziehen, dass es der Stiftung Warentest nicht gefallen kann, dass Mitglieder bei der DWG eG gegenüber Verbrauchern vielfach bevorteilt werden.

 

Gleichzeitig führt die DWG eG regelmäßig Mitgliederbefragungen durch, um dem Bedarf unserer Mitglieder gerecht zu werden und ggf. auch Verbesserungen für unsere Mitglieder zu erreichen.

 

Die Verbraucherzentralen gaben im April 2018 an, ab dem Jahr 2016 350 Beschwerden über sechs angeblich negativ auffällige Genossenschaften erhalten zu haben. Das ergibt 150 Beschwerden pro Jahr. Laut aktuellen Zahlen besitzen die in diesem Zusammenhang genannten Genossenschaften 75.586 Mitglieder. Die Beschwerdequote p.a. liegt somit bei ca. 0,2%. Im Umkehrschluss haben 99,8% der Mitglieder kein Bedürfnis sich zu beschweren.

 

Wir begrüßen Ihr Bestreben nach Transparenz. Die DWG eG verfolgt dieses Vorhaben schon seit ihrem Bestehen.

 

So war das Konzept der DWG eG bereits Teil der Gründungsprüfung und unterliegt seitdem einer jährlichen kritischen Prüfung durch den Prüfungsverband.

 

Weiterhin werden unsere Mitglieder im Rahmen der Generalversammlung regelmäßig über wesentliche Verträge, auch und gerade mit nahestehenden Personen informiert. In einer Präsentation werden die Mitglieder über aktuelle Bauvorhaben, den Jahresabschluss, die Mitgliederbewegungen etc. unterrichtet.

 

Jedem Mitglied steht die Möglichkeit offen, den Jahresabschluss und den Prüfungsbericht in vollständig einzusehen. Eine Zusammenfassung wird ebenfalls in der Generalversammlung vorgetragen.

 

Die DWG eG lebt also die volle Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern bereits von Anfang an in der Praxis.

 

Sollten Sie Ihre werten Leser dezidiert über eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaften informieren wollen, stehen wir zu persönlichen Gesprächen sehr gern zur Verfügung.

Für diesen Fall, sprechen wir bereits schon heute eine recht herzliche Einladung aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

– Ihre Mitgliederbetreuung –

DWG eG