Arbeitgeberzuschuss

Arbeitgeberzuschuss für Ihr Mitgliedskonto

Führt Ihr Arbeitgeber die Beiträge Ihrer DWG-Mitgliedschaft direkt bei uns ab? Sehr gut! Denn je nach individueller Vereinbarung kann er diesen Betrag mit einer freiwilligen Leistung noch bezuschussen.

Diesen Zuschuss bekommt man aber nur, wenn man die vermögenswirksame Leistungen – zum Beispiel bei der DWG eG – in Anspruch nimmt.

Wie hoch dieser Zuschuss ausfällt, entscheidet allein Ihr Arbeitgeber. Historisch bedingt, aus dem früher geltenden 624-Mark-Gesetz liegt dieser Zuschuss häufig bei 26 Euro, was in etwa den früher üblichen 52 D-Mark entspricht.

Arbeitgeberzuschuss bei Wohnungsbaugenossenschaft DWG

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach diesem Zuschuss!

Sie werden überrascht sein, bei vielen Arbeitgebern treffen Sie damit auf offene Ohren.

Arbeitgeberzuschuss So funktioniert es

  • Mitgliedsbeitrag

    Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 40,00 €.

  • Arbeitgeberzuschuss

    Der Arbeitgeber bezuschusst den Mitgliedsbeitrag im Durchschnitt mit 26,00 € im Monat.

  • Ihr Mitgliedskonto wächst

Sie haben Fragen zum Arbeitgeberzuschuss?

0 60 22 – 26 46 42 0 – Unser freundliches Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.