Was ist die Arbeinehmersparzulage?
Vater Staat findet eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaften so gut, dass er deren Mitglieder -deren Einkommen einen festgelegten Betrag nicht übersteigt – mit einer Arbeitnehmersparzulage fördert.
Der Staat möchte Arbeitnehmer – wie unsere DWG-Mitglieder – belohnen. Auf eine jährliche Einzahlung von bis zu 400 Euro legt er nochmal satte 20% drauf. Jahr für Jahr sind das 80 Euro – geschenkt.
Da kommt mit der Zeit ganz schön was zusammen.
Viele unserer Mitglieder bauen sich so eine zusätzliche Altersvorsorge auf.
Ist ja auch schlau, warum sollte man auf geschenktes Geld verzichten?
Arbeitnehmersparzulage So funktioniert es
Mitgliedsbeitrag
Ihr Arbeitgeber überweist den monatlichen DWG-Mitgliedsbeitrag von 40 Euro im Rahmen Ihrer Lohnabrechnung
Staatliche Förderung
Der Staat fördert Sie mit 20% auf Ihre jährlichen Einzahlungen bis maximal 400 Euro. Das sind zusätzlich zu Ihren geleisteten Beiträgen noch einmal 80 Euro.
Ihre Mitgliedschaft wächst
Beiträge + Arbeitnehmersparzulage + Wohnungsbauprämie + Dividende summieren sich mit der Zeit auf einen stattlichen Betrag. Toll, wenn man so belohnt wird!