Was ist die Wohnungsbauprämie?
Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage dürfen Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften – deren Einkommen einen festgelegten Betrag nicht übersteigt – einmal im Jahr die Wohnungsbauprämie geltend machen. Auch hier greift der Staat seinen Bürgern unter die Arme. Das sind unterm Strich 10 % auf die eingezahlten Mitgliedsbeiträge. Maximal wird eine jährliche Einzahlung von 700 Euro staatlich gefördert.
Geld, das Ihnen der Staat schenkt
Für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist die Einzahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge zur DWG über Ihren Arbeitgeber keine Voraussetzung. Haben Sie sich während Ihrer DWG-Mitgliedschaft selbständig gemacht oder bewegen sich über den Einkommensgrenzen für die Vermögenswirksamen Leistungen, können Sie trotzdem die Wohnungsbauprämie geltend machen.
Viele unserer Mitglieder bauen sich so eine zusätzliche Altersvorsorge auf.
Ist ja auch schlau, warum sollte man auf geschenktes Geld verzichten?
Wohnungsbauprämie So funktioniert es
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 40,00 €.
Staatliche Förderung
Der Staat fördert dies mit 10 % Wohnungsbauprämie auf maximal 700,00 € im Jahr.
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