Fragen Sie alles, was Sie wissen wollen!
Wenn es um Ihre Mitgliedschaft geht, sollten Sie lieber einmal zu viel fragen, als einmal zu wenig. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu einer DWG-Mitgliedschaft haben wir für Sie schon vorbereitet.
Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem, unsere freundlichen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
In einer Genossenschaft schließen sich Menschen mit dem Ziel zusammen, ihre Mitglieder wirtschaftlich und/oder kulturell zu fördern. Der wesentliche Unterschied zu einem profitorientierten Unternehmen liegt darin, dass eine Genossenschaft vorrangig zum Wohle ihrer Mitglieder – also der Menschen – handelt und nicht zum Wohle des Unternehmens.
Um dies für alle Genossenschaften sicherzustellen, hat unser Staat ein eigenes Gesetz dafür erlassen. So beschreibt der §1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) als wichtigste Aufgabe einer Genossenschaft „… die wirtschaftliche oder kulturelle Förderung ihrer Mitglieder.“ Um diesen Anspruch zu gewährleisten, arbeiten Genossenschaften in aller Regel zweckgebunden.
Die bekanntesten Genossenschaften sind sicherlich die vielen Volks- und Raiffeisenbanken, deren Kunden eben nicht nur Kunden, sondern auch als Mitglieder ein gewisses Mitspracherecht haben. Weit verbreitet sind auch Einkaufsgenossenschaften für bestimmte Berufsgruppen, um als starke Gemeinschaft Vorteile für jedes einzelne Mitglied zu erzielen.
Die DWG ist eine eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft. Was beim ersten Hinhören kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach: Unser Ziel ist es, bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen. Weil wir über unseren definierten Zweck Wohnungsbau viel für unsere Mitglieder tun und zusätzlich die Kommunen beim Wohnungsbau entlasten, werden wir vom Staat noch stärker gefördert, als „normale“ Wohnungsbaugenossenschaften.
Unsere Satzung fordert, die Mitgliedsbeiträge wohnwirtschaftlich zu verwenden. Hinter dieser Formulierung steckt die einfache Tatsache, dass die Genossenschaft entweder Wohnraum, wie Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, oder Sozialimmobilien kauft oder selbst baut.
Weil wir mit unseren Mitgliedern als eine starke Gemeinschaft auftreten, können wir Immobilien zu deutlich günstigeren Konditionen erwerben oder bauen, als es der Käufer oder „Häuslebauer“ kann.
Darin liegt Ihr großer Vorteil. Einerseits profitieren Sie als Mitglied von staatlichen Zulagen wie der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie sowie den erwirtschafteten Dividenden. Andererseits können unsere Mitglieder genossenschaftseigene Immobilien zu vergünstigten Konditionen mieten oder kaufen.
Hierbei kann das von Ihnen über die gezahlten Mitgliedsbeiträge angesammelte Guthaben den Grundstock für Ihr eigenes Heim bilden. Die DWG-Wohnungsbaugenossenschaft unterstützt Sie dabei.
Als DWG-Mitglied sichern Sie sich gleich eine ganze Reihe attraktiver Vorteile
1. Förderung und Zuschüsse auf Ihre Mitgliedsbeiträge
> Arbeitnehmersparzulage
> Wohnungsbauprämie
2. Wenn Sie genossenschaftseigene Wohnungen oder Häuser mieten oder kaufen, räumen wir Ihnen günstige Konditionen ein.
> mehr erfahren
3. Zuschuss nach Tarifvertrag oder individuellen vertraglichen Regelungen durch Ihren Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass Sie bei gegebenen Voraussetzungen von den jährlichen Leistungen nur durchschnittlich 18,6 % selbst erbringen müssen.
> Arbeitgeberzuschuss
4. Möchten Sie Ihren Wohnsitz wechseln, etwa vom Eigenheim oder der Eigentumswohnung in eine komfortable Seniorenresidenz. Dabei können Sie fest mit unserer kompetenten Hilfe rechnen. Wir planen, auch für diesen Lebensabschnitt geeignete Wohnimmobilien zu erwerben oder selbst zu bauen.
5. Sie möchten von der Genossenschaft ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei.
Seit über 100 Jahren vertrauen die Menschen in Deutschland ihr Geld Genossenschaften an. Das bekannteste Beispiel sind die zahlreichen Volks- und Raiffeisenbanken. Genossenschaften gibt es aber nicht nur im Bankwesen. Die DWG ist eine Wohnungsbaugenossenschaft, deren Zweck darin besteht, Wohnraum zu schaffen.
Ein Prinzip, das sich selbst in Krisenzeiten stets bewährt hat, denn jede eingetragene Genossenschaft muss sich einem strengen und unabhängigen Prüfungsverband anschließen. Diese Verbände schauen den Genossenschaften sehr genau auf die Finger und prüfen jährlich, dass die Beiträge der Mitglieder sicher und zweckgebunden verwendet werden.
Wir, die DWG, schaffen neuen Wohnraum. Immobilien gelten als besonders sicher, weil sie real, wertbeständig und krisenresistent sind.
Reale Werte statt Spekulationsblasen
Erinnern Sie sich sich noch an die Finanzkrise 2008? Auf die Frage, was jetzt noch sicher sei, wiederholten Experten gebetsmühlenartig die „realen Werte“. Real heißt, etwas „zum Anfassen“, dessen Wert über Jahre hinweg stabil bleibt und nicht wie Aktienkurse purzeln können.
Dazu zählen vor allem Immobilien. Gerade in Zeiten, in denen (bezahlbarer) Wohnraum in Deutschland immer knapper wird, besinnen sich wieder viele Menschen auf diese traditionellen Werte.
Die DWG Wohnungsbaugenossenschaft eG baut und kauft Immobilien, um diese ihren Mitgliedern und am freien Wohnungsmarkt anzubieten. Mit den Beiträgen unserer Mitglieder spekulieren wir nicht in Finanzprodukte, sondern schaffen reale Häuser und Wohnungen, die Sie bei Interesse anschauen können.
Über den Verkauf und die Vermietung unserer Immobilien erwirtschaften wir konstant gute Erträge, von denen unsere Mitglieder – etwa in Form einer jährlichen Dividende – zusätzlich profitieren.
Ihrer Mitgliedschaft stehen also immer reale und greifbare Werte gegenüber.
Die Vermögenswirksamen Leistungen – kurz VWL – sind eine politische „Erfindung“ aus der 1960er Jahre. Die Idee dahinter: Unterstützt durch den Arbeitgeber plus staatliche Förderungen wollte der Gesetzgeber Arbeitern und Angestellten beim Vermögensaufbau unter die Arme greifen.
Und das funktioniert so: Der Arbeitgeber zahlt auf Grundlage eines geltenden Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer individuellen Regelung im Arbeitsvertrag einen vereinbarten Betrag, die Vermögenswirksame Leistung. Dabei bekommt der Arbeitnehmer diesen nicht bar ausgezahlt, sondern wird entsprechend den Bestimmungen zur VWL eingezahlt. Dazu zählen auch die Beiträge für eine Wohnungsbaugenossenschaft wie die DWG.
Diese Leistungen fördert Vater Staat mit Zuschüssen, wie der Arbeitnehmersparzulage (20%) und der Wohnungsbauprämie.
Als Arbeitnehmer müssen Sie die Sparleistung nicht alleine tragen, am Vermögensaufbau beteiligen sich auch der Arbeitgeber und der Staat.
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Jährliche Einzahlung (= monatlich 40 €) 480,00 €
Arbeitnehmersparzulage (20 % auf 400 €) 80,00 €
Wohnungsbauprämie (10 % auf 80 €) + 8,00 €
Jährliche Fördersumme 88,00 €
Monatlich Jährlich
Sparleistung 40,00 € 480,00 €
Arbeitgeberzuschuss (durchschnittlich) – 26,00 € – 312,00 €
Arbeitnehmersparzulage – 6,66 € – 80,00 €
Wohnungsbauprämie – 0,67 € – 8,00 €
Eigenaufwand 6,67 € 80,00 €