Presseanfrage der WirtschaftsWoche

Presseanfrage der WirtschaftsWoche

Sehr geehrte Mitglieder,

letzte Woche haben wir eine Presseanfrage für die Zeitschrift „WirtschaftsWoche“ erhalten. Dort soll ein Artikel über Wohnungsbaugenossenschaften, auch mit Inhalten über die DWG eG, veröffentlicht werden. Da unsere ausführlichen Antworten erfahrungsgemäß unvollständig, bzw. aus dem Zusammenhang gerissen, veröffentlicht werden, haben wir uns dazu entschlossen, alle Fragen und unsere entsprechenden Antworten vollumfänglich für Sie hier zu publizieren. Der folgende Text ist (bis auf die die in eckigen Klammern gekennzeichneten Änderungen, die lediglich der besseren Lesbarkeit und der Wahrung des Datenschutzes z.B. Name der Journalistin / des Journalisten dienen) der exakte Wortlaut unserer Antwort auf die Pressenanfrage. Viel Spaß beim Lesen.

„[Sehr geehrte/-r Herr/ Frau …]

 

wir beziehen uns auf Ihre Presseanfrage vom 10.09.2019, bedanken uns für den großzügigen Zeitraum zur Beantwortung Ihrer Fragen und freuen uns, dass das wichtige Thema des bezahlbaren Wohnraums immer mehr aufgegriffen wird.

 

Zu Ihren Fragen:

 

[Die Journalistin / den Journalisten interessiert,] warum das „Eintrittsgeld“ laut aktuellen Mitgliedsanträgen / Beitrittserklärungen mit jeweils zehn Prozent der Zeichnungssumme höher ausfällt als bei anderen Wohnungsbaugenossenschaften,

 

Nach unserer Kenntnis haben wir beim Eintrittsgeld das gleiche Niveau wie andere eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaften.

 

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass „gewöhnliche“ Wohnungsbaugenossenschaften wesentlich weniger Förderleistungen bieten dürfen als eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaften.

 

Für […] die DWG eG können wir nur feststellen, dass wir nach unserer Auffassung und die unserer Mitglieder, den Grundgedanken der Förderung der Mitglieder besonders wertig umsetzten.

 

 

Unsere Förderungen sind:

 

  1. Förderung nach dem 5. VermBG mit 20 % Arbeitnehmersparzulage. Diese Förderung ist die Höchste unter den Rahmenbedingungen des 5. Vermögensbildungsgesetzes
  2. Förderung nach dem Wohnungsbauprämiengesetz in Höhe von 8,8%
  3. Dem Arbeitgeber sind hier nach oben keine Grenzen gesetzt
  4. Berechtigung an der Dividendenverteilung
  5. Förderung bei der Miete einer genossenschaftseigenen Wohnung. Mitglieder haben Anspruch auf Sonderkonditionen im Rahmen des genossenschaftlichen Fördermodells
  6. Nutzung unseres Internetkaufhauses
  7. Kautionsersatz über Mitgliedsbeitrag für unsere Genossenschaftswohnungen
  8. Jährliche Prüfung durch den Prüfungsverband

 

Dass dies unsere Mitglieder genauso sehen, zeigen nach wie vor die Neumitgliederzugänge sowie Befragungen unserer Mitglieder , die wir im Zuge des Qualitätsmanagements durchführen. Hier zeigt sich auch die Problematik, dass Mitgliederinteressen durchaus im Widerspruch zu Verbraucherinteressen stehen. Wir können feststellen, dass wir ausschließlich für unsere Mitglieder Immobilienwerte in Höhe von  […] 72 Mio € bei der DWG eG (in 2018)  geschaffen haben.

 

 

[Die Journalistin / den Journalisten interessiert,] wofür das Geld verwendet wird,

 

Das Eintrittsgeld dient, wie Sie unseren Internetseiten entnehmen können, für die Werbung neuer Mitglieder. Sie können dies mit der staatlichen Parteienfinanzierung vergleichen. Diese wurde zuletzt im Jahr 2018 erhöht. Als Begründung wurden u.a. neue technische und inhaltliche Anforderungen sowie Datenschutzanforderungen genannt.

 

Generell ist durch die Änderungen im Genossenschaftsgesetz und teilweise ungenügend bis gar nicht recherchierter Berichterstattungen die Werbung neuer Mitglieder kostenintensiver geworden. Was wir als sehr schade empfinden. Ist doch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum immer mehr Anliegen.

 

Und nein, wir zahlen keine erfolgsabhängige Provision für die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen.

 

 

[Die Journalistin / den Journalisten interessiert,] wie genau [wir] „an der Qualifizierung unserer Partner zur Werbung neuer Mitglieder“ arbeiten (Zitat aus dem Lagebericht  […]) und wer diese Partner sind,

 

Im Jahr 2018 wurden 11 ganztägige Workshops durchgeführt. Themen dieser Workshops waren unter anderem:

 

  1. gesetzliche Regelungen des Beitritts
  2. Das Wesen der Genossenschaft nach §1 GenG
  3. Sinn und Charakteristiken der Mitgliederförderung
  4. Mitgliederförderung als Grundlage des Genossenschaftsgesetztes
  5. Förderung und Ausbau von Wohnraum
  6. gesetzliche Grundlagen für Telefonmarketing […]
  7. Thematiken des Opt-In […]
  8. Umgang mit Interessenten
  9. Informationen über Bestandsobjekte
  10. Wohnprojekte der Genossenschaft
  11. Wohnraum in Ballungsgebieten
  12. Der Genossenschaftsgedanke: Wohnraumschaffung
  13. Anwendung der Förderleistungen

 

 

[Die Journalistin / den Journalisten interessiert,] was [wir] zu dem Vorwurf von Rechtsanwälten sagen, dass [unsere] Partner zur Werbung neuer Mitglieder bei Telefonaten nicht oder nicht ausreichend auf die Risiken eines Beitritts hinweisen,

 

Aus unserer Sicht und auch aus Sicht unseres Prüfungsverbandes haben wir einen sehr stabilen Immobilienbestand. Deshalb ist das Risiko eines Totalverlustes relativ gering. Die Genossenschaften spekulieren nicht, sondern arbeiten am Werteerhalt der Immobilien. Den von Ihnen genannten Rechtsanwälten sprechen wir die Seriosität ab, ohne ausreichende Analyse, solche Aussagen über die Genossenschaften treffen zu können. Hier handelt es sich, unserer Meinung nach, um den plumpen Versuch Klienten zu gewinnen. Keiner Dieser Rechtsanwälte ist bis dato durch besondere Kenntnisse im Genossenschaftswesen aufgefallen. Wir stellen immer wieder fest, dass […] die DWG eG mit klassischen Kapitalanlagen verwechselt [wird]. Fälschlicherweise werden diese Genossenschaften nach dem Kleinanlegerschutzgesetz anstatt dem Genossenschaftsgesetz beurteilt.

 

Unser Prüfungsverband hat den Weg des Beitritts einer kritisch Prüfung unterzogen und keine negativen Feststellungen getroffen. Abgesehen davon ist ausnahmslos jede Genossenschaftsbeteiligung bei jeder einzelnen Genossenschaft eine Unternehmensbeteiligung. Je nach dem, wie ein Unternehmen geführt wird können Gewinne oder Verluste eintreten. Dies ist kein Spezifikum  […] der DWG eG. Dies gilt für Friseurgenossenschaften genauso wie für Agrargenossenschaften, Energiegenossenschaften, Apothekergenossenschaften und auch Bankgenossenschaften (zu beachten ist heirbei, dass der Einlagensicherungsfond nur das Bankgeschäft absichert, jedoch nicht die Einlage bei der Bank als Genossenschaft).

 

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass  [die von Ihnen genannten] Genossenschaften schon vor der Finanzkrise bis heute wirtschaftlich erfolgreich für ihre Mitglieder agieren und diese seit 20 Jahren in Form von Dividenden am Erfolg teilhaben lassen. Dennoch ist eine Mitgliedschaft bei  […] der DWG eG keine Kapitalanlage und fällt nicht unter das Kleinanlegerschutzgesetz.

 

 

[Die Journalistin / den Journalisten interessiert,] ob [eine andere genannte Genossenschaft, oder]  die Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft [Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen / Unternehmen unterhält]

 

Ja, das tun sie bekanntermaßen. Diese Konstellation wurde bereits bei der Gründungsprüfung berücksichtigt und ist ein Bestandteil für den Erfolg [der anderen Genossenschaft und] der DWG eG.

 

Verträge mit nahestehenden Personen werden der Generalversammlung periodisch vorgestellt, besprochen, geprüft und dann von den Mitgliedern genehmigt. Des Weiteren ist dieses Thema, auf Wunsch der Genossenschaften und auch des Prüfungsverbandes, Teil der jährlichen Prüfung, um die Angemessenheit leistungsfähig in Bezug zu setzen.

 

Im Genossenschaftsgesetz selbst wurden Regelungen für diese Konstellationen getroffen, die im Vergleich mit Aktiengesellschaften nicht ungewöhnlich ist. Die TU München selbst hat festgesellt, dass Familiengeführte Unternehmen erfolgreicher sind.

 

Sollten Sie noch Rückfragen haben steht Ihnen […] gern zur Verfügung. Gerne auch in einem persönlichen Gespräch in unserem Hause, um die Komplexität des  Themas „eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft“ noch detaillierter zu Erläutern. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen.

 

Wir weisen darauf hin, dass wir Presseanfragen und deren Beantwortung auf den Internetseiten der jeweiligen Genossenschaften veröffentlichen.

 

[…]

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne auf den üblichen Kanälen (Mail, Telefon, Post, Fax) zur Verfügung.